Reisebedingungen

AGB - Reisebedingungen

Die hier abgedruckten Reisebedingungen basieren auf der Grundlage des geltenden Reisevertragsgesetzes und der vom Bundeskartellamt genehmigten Empfehlung des Deutschen Reiseverbandes.

1. Abschluß des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer (nach Möglichkeit schriftlichen) Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt
zustande, sobald wir Ihnen die Buchung bestätigen.

1.2 Den Preis der Reise und die Art der Gegenleistungen entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung.


2. Zahlungsweise
2.1 Die Zahlung geschieht per Überweisung auf unser Konto

2.3 Wird die Überweisung nicht rechtzeitig getätigt, sind wir berechtigt, zum Reisepreis zusätzlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages zu verlangen.

3. Leistungsänderungen
Die Nennung von Unterkünften, Begleitpersonen, Reiseprogramm etc. in den Reiseunterlagen ist unverbindlich. Der Reiseveranstalter behält sich
begründete Änderungen, auch kurzfristige, vor. Eine Änderung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Vertrages.

4. Rücktritt durch den Kunden,
Umbuchung, Ersatzperson

4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen die Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Treten Sie zurück oder die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung
für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen, sofern der Rücktritt nicht durch uns zu vertreten ist.
4.2 Wir können nach unserer Wahl die Höhe der Entschädigung konkret oder pauschal berechnen. Soweit die Höhe der pauschalen Rücktrittsgebühren nicht
in der Reiseausschreibung geregelt ist, gelten folgende Rücktrittsgebühren pro Person:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: € 50.-
- bis 10 Tage vor Reisebeginn 40 %
- danach 60 % des Reisepreises
4.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt vom Reisevertrag mit anschließender Neuanmeldung, können aber nach Absprache mit dem Reiseveranstalter anders
gehandhabt werden.

4.4 Bis zum Reisebeginn können Sie statt Ihrer eine Ersatzperson zu Ihrer Reise antreten lassen. Der Reiseveranstalter oder Reiseorganisator kann den
Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn die Person den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder deutsche oder ausländische gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
4.5 Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskosten-Versicherung enthalten.
Wir empfehlen deren Abschluß.

5. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter

5.1 Wir können von der Reise zurücktreten bis zwei Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche gegen uns entstehen nicht.

5.2 Gegenüber TeilnehmerInnen, die die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung nachhaltig stören, kann der Reisevertrag von Seiten des Reiseveranstalters oder deren Vertreter vor Ort gekündigt werden - mit Anspruch auf Behalt des Reisepreises.

6. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine begründeten Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.


7. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen

Sofern Sie einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, bemühen wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen, sofern die Leistungen nicht völlig unerheblich sind.

8. Höhere Gewalt und Nichtdurch
führung der Reise

8.1 Wird eine Reise durch bei Vertragsabschluß nicht voraussehbare höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir erlassen den Reisepreis bei Anspruch auf Einbehalt einer angemessenen Aufwandsentschädigung.

8.2 Erfolgt die Kündigung wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt nach Reisebeginn, sind wir verpflichtet, die aufgrund der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbes. bei entsprechender Vereinbarung mit Ihnen, Sie zurückzubefördern.


9. Haftung und Beschränkung der Haftung

9.1 Der Reiseveranstalter haftet
- für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Reiseausschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Ziellandes.

9.2 Für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
- soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.3 Wir haften nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die anhand der Ausschreibung nicht als unsere Leistungen erkennbar oder als Fremdleistungen lediglich vermittelt sind (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen). - Wir haften nicht für Störungen im Zusammenhang mit der
geplanten Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, für deren Dauer deren Beförderungsbedingungen gelten.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger erbringenden Leistungen anzuwenden sind, deren Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.4 Deliktische Haftung Für alle Schadensansprüche des Kunden gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir je
Kunde und Reise:
- bei Personenschäden bis € 75.000.-,
- bei Sachschäden bis zum dreifachen Reisepreis.
Wir empfehlen in dem Zusammenhang dem Kunden den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

9.5 Die Reisenden sind für die Einhaltung der gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften des Reiselandes, insbes. der
Straßenverkehrsordnung, selbst verantwortlich. Rad- und Skitouren in Gruppen erfordern vorausschauendes Fahren. - Bei Minderjährigen haften der/die mitreisenden Erziehungsberechtigte(n).


10. Reparaturen - Transport

10.1 Für nötige Reparaturen der von den Reisenden benutzten Fahrräder, Skier etc. (auch wenn sie aus einem empfohlenen Verleih sind) sind diese selbst verantwortlich. Die Begleitpersonen werden bei nötigen Reparaturen
nach Kräften helfen, sofern nicht der Ablauf der Reise dadurch erheblich gestört wird.

10.2 Gehört ein Begleitwagen für das Gepäck zu den vereinbarten Leistungen, so ist zugesichert, daß bei An- und Rückfahrt und bei Unterkunftswechsel das Gepäck der Reisenden (einschließlich Fahrräder, Skier etc.) entsprechend befördert wird. Für Schäden mitfahrender Reisender und für Transportschäden und Verlust des
Reisegepäcks sind wir nicht haftbar zu machen, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Bei Schäden kleinerer Art ist die Schadensbehebung vor Ort zu klären.


11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften

11.1 Der Reisende ist für die beim Grenzübertritt erforderlichen Papiere sowie für die Einhaltung der Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aufgrund aktuell nicht vorhandener Papiere bzw. aus einer Nichtbefolgung entstehen, gehen zu seinen Lasten.

11.2 Sofern die bzgl. Grenzübertritt erforderlichen Auskünfte nicht in der Reiseausschreibung, Buchungsbestätigung bzw. den zugesandten Infomaterialien ("Tips und Infos") stehen, geben wir entsprechende Auskünfte. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft.


12. Besonderer Reisecharakter

Die Art des Reisekonzeptes impliziert einheimische, landestypische Unterkünfte und Serviceleistungen. Jeder Reisende muß damit rechnen, daß Reisen in östliche Länder und touristisch wenig erschlossene Gebiete nicht mit heimatlichen, perfekten Maßstäben zu messen sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Ansprüche an westlichen Übernachtungs-, Service- und Essenskomfort.


13. Gerichtsstand
13.1 Für Klagen gegen uns gilt das für unseren Sitz zuständige Gericht.

13.2 Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Falls Ihr Wohnsitz im Ausland liegt od. im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, können wir die Klage vor den für unseren Sitz zuständigen Gericht erheben.


14. Sonstiges

14.1 Für personenbezogene Daten, die uns für die Reise-Abwicklung zur Verfügung gestellt werden, gilt das Bundesdatenschutzgesetz.

14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.3 Soweit wir nicht Vermittler einzelner Reiseleistungen sind, gelten ergänzend die Bestimmungen des Reisevertragsrechtes nach §§ 651a-k BGB.